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Pressemitteilung

Martin Truckenbrodt (ÖDP) hofft auf Erststimmen von FWG-, Pro SON- und BSW-Wählern

5%-Sperrklausel gilt nicht für Erststimme

Martin Truckenbrodt

Martin Truckenbrodt - Foto: ÖDP/Maria Strößenreuther

Bei der vergangenen Sonneberger Kreistagswahl erhielten die Freie Wählergemeinschaft, Pro SON und BSW zusammen 29,4% der Wählerstimmen. BSW ist bei der Landtagswahl am 1. September im Wahlkreis 19 Sonneberg I nur über die Zweitstimme wählbar, da kein Direktkandidat aufgestellt wurde. Zusätzlich mit diesen 29,4% Erststimmen für Martin Truckenbrodt wäre für diesen der Einzug in den Thüringer Landtag als Wahlkreisabgeordneter durchaus denkbar. Bei der Erststimme greift die 5%-Sperrklausel nicht. Das Direktmandat wird mit einfacher Mehrheit entschieden.

Der Landesvorsitzende der Thüringer ÖDP kandidiert auch als Spitzenkandidat auf Listenplatz 1 der Landesliste der ÖDP (Ökologisch-Demokratische Partei). Sollte die aktuelle Klage der ÖDP auf Außerkraftsetzung der 5%-Sperrklausel erfolgreich sein, müsste sie ihr letztes Zweitstimmenergebnis von der Landtagswahl 2019 von 0,44% nur knapp verdoppeln, um hierüber einen Sitz im Thüringer Landtag zu erreichen, welcher dann an Truckenbrodt fallen würde. Die erstmalige Außerkraftsetzung der 5%-Sperrklausel bei der Europawahl 2014 erhöhte die Wählerstimmen der ÖDP in Thüringen auf das 2,4-fache im Vergleich zum Wahlergebnis von 2009.

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