Pressemitteilung
Versagte der demokratische Rechtsstaat schon wieder?
Der Vorsitzende des Regionalverbandes der ÖDP Fränkisches Thüringen ist empört über das Gerichtsurteil gegen einen Sexualstraftäter in Regensburg.
Folgende Informationen wurden in der Presse veröffentlicht:
Der afghanische Flüchtling Mohammad M. (23) musste sich wegen sexueller Belästigung, Nötigung und Vergewaltigung einer Jugendlichen und vier weiteren Sexualstraftaten in den Jahren 2019-2022 verantworten. Trotz Geständnisses verließ er den Gerichtssaal als freier Mann. Das beschämende Urteil: 22 Monate auf Bewährung, Teilnahme an einem Anti-Aggressionstraining und der Muslim darf künftig nur so viel Alkohol konsumieren, dass er maximal 0,5 Promille im Blut hat.
Die tägliche Kontrolle des Blutalkohols bleibt hierbei genauso offen wie die Frage, weshalb er, wenn er doch angeblich in seinem Herkunftsland verfolgt wird, über den Jahreswechsel zum Urlaub nach Afghanistan geflogen ist. Das deutsche Asylgesetz sagt hierzu allerdings: Wer freiwillig zurückkehrt „in das Land, das er aus Furcht vor Verfolgung verlassen hat“, dem sei der Schutzstatus in Deutschland „zu widerrufen“, heißt es in § 73. Dies gelte für anerkannte Asylbewerber ebenso wie für Kriegsflüchtlinge.
Stefan Schellenberg ist der Meinung, dass jedem Richter die Grundgesetze der Bundesrepublik Deutschland bekannt sein sollten und dieser entsprechendes Recht ausübt.
Im Artikel 2 des Grundgesetzes steht:
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
(2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich. In diese Rechte darf nur auf Grund eines Gesetzes eingegriffen werden.
Das bedeutet: Jeder Mensch hat das Recht darauf, dass sein Körper und sein Geist vom Staat nicht verletzt, sondern geschützt wird.
Erschreckenderweise kommt es, auch unabhängig von der Herkunft der Täter, immer wieder zu milden Urteilen bei Straf- und Gewalttaten gegenüber Frauen und Kindern. Im Vergleich fallen zurzeit Gerichtsurteile gegen Bürger unseres Landes viel härter aus, welche sich gegen die Politik in Coronazeiten stellten.
Stefan Schellenberg ist der Meinung, wenn Menschen die Grundgesetze unseres Landes missachten, muss der demokratische Staat konsequent und unparteiisch seine Bürger schützen. Eine andere Strategie führt zum Freibrief für Kriminelle und zur Unglaubwürdigkeit des Staates. Die Folgen dieser Politik spiegeln sich in den derzeitigen Politbarometer wider und besonders, wenn die Justiz bei bestimmten Personengruppen einen äußerst getrübten Blick hat. Das liefert zudem Rechtspopulisten und -extremisten nur weiteres Futter für deren Stimmungsmache und Hetze.